Entscheiden jetzt in Deutschland Parteien über ihre politische Konkurrenz?
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Der von der Landratswahl in Friesland ausgeschlossene AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert erhebt in NIUS Live schwere Vorwürfe gegen das dort angewandte Verfahren. Sichert schildert, dass für seine Nichtzulassung allein seine Parteimitgliedschaft ausschlaggebend war. Der zuständige Wahlausschuss vollzog nicht allein die rechtliche Prüfung seiner Kandidatur, wodurch Kompetenzen überschritten wurden.
Grundlage der Entscheidung des Kreiswahlausschuss des Landkreises Friesland in Jever am 21. Juli war nach Darstellung des Bundestagsabgeordneten eine Einschätzung des niedersächsischen Verfassungsschutzes, die dem Wahlausschuss vorlag.
Vertreter von SPD, Grünen und CDU benannte Vertreter sowie Mitglieder der Verwaltung hätten auf dieser Basis gegen seine Zulassung gestimmt. Lediglich die von der AfD benannte Beisitzerin habe für ihn votiert.
In dem Gutachten sei vor allem auf Sicherts Mitgliedschaft und Funktionen in der AfD verwiesen worden. Hintergrund: Die AfD wird in Niedersachsen vom Verfassungsschutz beobachtet, geht gegen diese Einstufung jedoch gerichtlich vor.
Einfluss durch politisch gesteuerte Behörde
Da der Verfassungsschutz dem Innenministerium unterstellt ist, kritisiert Sichert, dass eine politisch gesteuerte Behörde auf diese Weise maßgeblich darüber mitentscheide, welche Oppositionskandidaten überhaupt antreten dürften.

„Grundlegender Angriff auf den demokratischen Wettbewerb“: Der von der Landratswahl in Friesland ausgeschlossene AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert bei NIUS Live am 24. Juli 2026.
„Das heißt faktisch, dass die Landesregierung massiven Einfluss darauf nimmt, wer noch zu Wahlen zugelassen wird und damit die Regierung faktisch die Opposition ausschalten kann.“ Sichert sieht in diesem Verhalten einen grundlegenden Angriff auf den demokratischen Wettbewerb.
„Der Bürger die Wahl haben und nicht der Wahlausschuss“
Besonders scharf kritisiert Sichert die Art der Abstimmung. Ein Wahlausschuss müsse prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen einer Kandidatur erfüllt seien: Staatsangehörigkeit, Alter, Geschäftsfähigkeit, ordnungsgemäße Aufstellung und vollständige Unterlagen. Stattdessen sei faktisch darüber abgestimmt worden, ob die Ausschussmitglieder ihn persönlich zur Wahl zulassen wollten.
„Da muss der Bürger die Wahl haben und nicht der Wahlausschuss die Wahl“, sagt Sichert. Nach seiner Einschätzung hat die niedersächsische Landesregierung mit den verschärften Prüfungen zur Verfassungstreue die kommunalen Wahlausschüsse politisiert. Auch in anderen Städten und Landkreisen habe es heftige Auseinandersetzungen um AfD-Kandidaten gegeben.
Welche Konkurrenz ist genehm?
Alexander Kissler, Autor und Moderator bei NIUS, sieht bereits in der Zusammensetzung solcher Gremien einen demokratischen Konstruktionsfehler. „Hier machen sich Parteivertreter anheischig zu entscheiden, welche Konkurrenz ihnen genehm ist“, sagt Kissler.

NIUS Moderator Alexander Kissler in der Sendung NIUS Live am 24. Juli 2026.
Das Problem bestehe unabhängig davon, welche politische Richtung betroffen sei. Auch eine rechte Mehrheit dürfe nicht über die Zulassung eines linken Kandidaten nach politischem Geschmack entscheiden.
Kisslers Urteil fällt drastisch aus: „Vor ein paar Wochen hätte ich noch gesagt, die Demokratie geht schleichend vor die Hunde. Mittlerweile ist mein Eindruck: rasant vor die Hunde.“
Das Verfahren: eine Farce
Sichert kündigt nach der Entscheidung des Wahlausschusses nun einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz an. Problem: Zum Zeitpunkt der Sendung lag ihm nach eigener Aussage noch keine schriftliche Entscheidung des Wahlausschusses vor. Ohne eine gerichtliche Eilentscheidung bliebe ihm zunächst nur ein Einspruch nach der Wahl. Der weitere Rechtsweg könnte sich anschließend über Jahre hinziehen.
Trotzdem rechnet sich der AfD-Politiker hohe Erfolgschancen aus. Er sei seit 15 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt und müsse auch dort die Pflicht zur Verfassungstreue erfüllen. Das Verfahren in Friesland bezeichnet er als „Farce“. Sollte ein Gericht seinen Ausschluss später für rechtswidrig erklären, könnte am Ende sogar eine Wiederholung der Wahl stehen.
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